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27.04.2023

Anwälte für Patienten

Der betroffene Patient braucht in der Tat den besten Anwalt, denn heute haben die Ärzte zwar nicht mehr jene unanfechtbare Stellung wie noch vor einigen Jahrzehnten, aber trotzdem tendieren die Gerichte noch immer dazu, Ärztepfusch und Behandlungsfehler als Lappalien darzustellen.
Deshalb braucht der geschädigte Patient einen Anwalt, der seine Sache mit Sachverstand und Kompetenz vertritt, so dass die Arzthaftungssache gegenüber dem Gericht mit vorliegenden Klagen ausgefochten wird. Wenn Ärztepfusch vorliegt, muss das auch so bezeichnet werden dürfen. Und wenn eine Arzthaftung im Raum steht, dann kann es auch eine Auseinandersetzung mit dem ärztlichen Gutachter geben. Selbst von Medizin sollte der Patientenanwalt genügend Fachkenntnisse haben, denn es wäre sinnlos, erst bei seinem behandelnden Hausarzt nachzufragen, ob ein teures Gutachten in Auftrag gegeben werden muss.

Ärztepfusch

Dabei macht es keinen Unterschied, ob ein künstliches Hüftgelenk falsch eingesetzt wurde, ob ein Herzinfarkt falsch diagnostiziert wurde, oder ob bei einem Schlaganfall eine Fehldiagnose und eine Knieoperation verpfuscht wurde. Eine wirkliche Hürde für jeden geschädigten Patienten ist die Einholung eines Sachverständigengutachten. Viele Betroffene scheuen sich, ihren Arzt klar und deutlich nach den Folgen einer Fehlbehandlung zu fragen. Wenn der Arzt im Krankenhaus einen Behandlungsfehler gemacht hat, ist sofortiges Eingreifen durch einen Fachanwalt nötig. Auch muss ein Patientenanwalt, der sich mit der Aufklärung von Kunstfehlern und Ärztepfusch beschäftigt, ausreichend Erfahrung haben, um die fachkundigen Gutachter zu kennen. Er muss dann versuchen, die geeigneten Gutachter durch das Gericht bestellen zu lassen, die nicht dem Arzt nach dem Mund reden, sondern die es in Angriff nehmen, einen Behandlungsfehler festzustellen und zu bescheinigen.

Patientenanwalt

Das Arzthaftungsrecht umfasst zunächst die Verantwortung des Arztes gegenüber dem Patienten. Unterläuft dem Arzt bei der Behandlung vorwerfbar ein Fehler, so haftet er gegenüber dem Patienten, und der Patient kann umgehend die Hilfe eines Patientenanwalts auf der Webseite der Anwälte für Patientenrechte in Anspruch nehmen.
Dabei hat der Arzt zwar grundsätzlich mit dem Patienten einen Behandlungsvertrag abgeschlossen, weshalb der Arzt die gebotene Sorgfalt und medizinische Indikation der Behandlung schuldet. Andererseits darf der Arzt seinen Patienten nicht ohne vorherige Aufklärung über das Operationsrisiko und die möglichen Komplikationen behandeln. Fehlt die Aufklärung und die Einwilligung, dann begeht der Arzt eine Körperverletzung und macht sich schadensersatzpflichtig und zivilrechtlich haftbar. Der Arzt haftet dem Patienten gegenüber also für den gesamten entstandenen materiellen und immateriellen Schaden.
Diese allgemeinen Grundzüge genügen in jedem Fall zur effizienten Bearbeitung eines Arzthaftungsfalls. Daneben muss neben den einschlägigen Gerichtsentscheidungen und der fast immer falschen Diagnostik mit anschließender falscher Behandlung der sich aus der Komplexizität der Materie und den vorliegenden medizinischen Daten ergebende Krankheitsverlauf des Patienten ermittelt werden.
Eine falsche Diagnose ist also der erste Schritt zur falschen Behandlung.
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